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Reversal des Ferdinand von Plettenberg, Erbmarschall des Hochstifts Münster und kurkölnischer Obristkämmerer, in dem er seine Lehntreue dafür bezeugt, dass Coelestin von Geismar, Abt zu Werden und Helmstedt, ihn nach Absterben seines Bruders Werner Anton Adolf Freiherr von Plettenberg zu Lenhausen mit dem Hof zu Nordkirchen samt allen Zubehör, Leuten und Gütern, wie es in einem am 9. Oktober 1561 aufgerichteten Brief vereinbart worden war, gegen jährlicher Erlegung von 50 Goldgulden belehnt habe. Es folgt das Transsumpt gleichen Datums. Das Reversal wurde vom bevollmächtigten Agenten Theodor Ernst Hoening, Prokurator am kurkölnischen Geistlichen und Weltlichen Hofgericht, ausgehändigt. Siegel- und Unterschriftsankündigung des bevollmächtigten Agenten Hoening

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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