Hermann Zurgeist, Abt des Klosters Liesborn, belehnt Jacob de Tassigny, königlich-spanischer und gräflich-emdenscher Kompaniefähnrich im Regiment unter Hauptmann Heinrich von Joudainvilla, als Ehevogt der Albertina von Berninghausen, eheliche Tochter des weiland Arnold von Berninghausen zu Bettinghausen, mit dem Anteil des Hofes zu Bettinghausen sowie mit dem Hof, genannt Wegeners Hof zu Lohen, welche als stift-liesbornische Lehen gelten. Der Lehnbrief wird dem Bevollmächtigten Dr. jur. Caspar Budden ausgehändigt, der auch den Lehneid bekundet. Zeugen: Dietrich zum Sande, Christoph Klute und Johann Hellenhorst, Lizentiaten und Doktoren der Rechte und fürstlich-münsterische Offizialatsgerichtsprokuratoren. Siegelankündigung des Ausstellers