Beschwerdeschrift des Domkapitels zu Osnabrück gegen die von Seiten des Königs von Großbritannien und Kurfürsten von Hannover während der Sedisvakanz und nach der Postulation des Prinzen Friedrich vorgenommenen Verstöße gegen den Westfälischen Frieden und die Immerwährende Wahlkapitulation des Hochstifts Osnabrück; [Alter Titel: In facto et Jure bestgegründete Vorlegung dessen was nach dem am 6ten Februarii 1761 erfolgten höchsten Ableben wayland Ihro Churfürstl. Durchlaucht zu Cölln Clemens August, Bischoffen zu Osnabrück etc. etc. Ihre Königliche Majestät von Groß-Britannien und Churfürstl. Durchlaucht zu Braunschweig und Lüneburg etc. etc. als allerhöchster Chef Höchstgedachten Churfürstl. Hauses in denen ersteren sechs Monaten der Sedis Vacantz Nachhero bis zu der erfolgten Wahl oder Postulation und von der Zeit der am 27ten Februarii 1764 vollenzogenen Bischöflichen Wahl oder Postulation bis auf die jetzige Zeit wider die deutlichste Vorschrift des Instrumenti Pacis Osnabrugensis Art. XIII und der darinn befestigten Osnabrückischen immerwährenden Stiffts-Capitulation einseitig zu erklären, zu verfügen, und zur offenbarest höchst empfindlichen Beeinträchtig- und Verletzung deren vorzüglichsten Gerechtsamen des Dohm-Capituls zu Osnabrück anzuordnen und mit Gewalt auszuführen sich angemasset haben, 1764.]; [Überlieferung: Druckwerk]