Bischof Gerhard von Münster bekundet, daß er mit Zustimmung des Domkapitels den Zehnten von 5 Höfen (mansi) in Rothe im Kirchspiel Rheine (Rene), von denen 3 die redemptio sive lose mit dem Schmalzehnten, die beiden übrigen aber nur die lose entrichten, dem Kloster Gravenhorst in der Osnabrücker Diözese zu Eigentumsrecht übertragen hat. Den Zehnten hatte zuvor der Edelherr Bernhard von Ahaus (Ahus) vom Aussteller zu Lehen. Als Ersatz erhält der Bischof von Bernhard den Hof Merste bei der Stadt Vreden (opidum Vrethen) als Eigentum. Siegelankündigung des Bischofs, des Domkapitels und des Edelherrn. decimo tertio kalendas martii