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Lehnsherrlicher Konsens zur Verpfändung der beiden vom Hagenschen Lehngüter zu Rüdigershausen für ein hypothekarisch aufgenommenes Kapital von 22200 Rtlr.
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Lehnsherrlicher Konsens zur Verpfändung der beiden vom Hagenschen Lehngüter zu Rüdigershausen für ein hypothekarisch aufgenommenes Kapital von 22200 Rtlr.