Bischof Johann von Augsburg entscheidet den nach dem Abgang des Johann Vetteler entstandenen Streit über das Patronatsrecht zu Giengen dahingehend, dass trotz des vom Konzil zu Basel das Recht verliehenen Nominationsrechts diesmal Propst Georg von Herbrechtingen von sich aus dem Pfarrer präsentieren soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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