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Hans Ryß, Schultheiß zu Singen, reversiert gegenüber Äbtissin Scholastica Göler von Ravensburg und dem Kloster Frauenalb wegen 3 Morgen Wiesen in Singener Gemarkung, genannt der Frauen von Alb Wiese, die ihm gegen einen jährlichen Zins von 6 Gulden zu Erblehen verliehen wurden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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