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Oberbergamtshaus, Bd 16
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Enthält: Vermietung von Archivräumen.- Gartenpachtzinsen.- Mietvertrag.- Erweiterung der elektrischen Lichtanlage.- Reinigung der Diensträume.- Instandsetzungsarbeiten.- Bauanträge.- Flur- und Treppenbeleuchtung.- Polizeiverordnung vom 27.03.1901 über die Beleuchtung der nichtöffentlichen Grundstücke.
Akten
Registratursignatur: 16 Di
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).