Reskript des königlich württembergischen Lehenrates zu Stuttgart des Inhalts, dass der König mit hoher Entschließung vom 9. d. M. die namens des durchlauchtigen Fürsten Johann Adolph zu Schwarzenberg nachgesuchte Allodifikation des Kronlehens Michelbach gegen Entrichtung von drei Prozent des durch den Lehenrat festzustellenden Wertes des Lehens gestattet hat.