Search results
  • 18 of 1,372

Kaiser Friedrich I. bestätigt den früher von Bischof Friedrich mit Graf Heinrich von Tecklenburg, jetzt von Bischof Luwig mit dem Sohn des Grafen Simon von Tecklenburg wiederholten Vertrag über die Vorgtei über die Stadt Münster, die curia episcopi (Bispinghof mit allem Zubehör) und die Präbenden der Domherren. Der Graf gibt die Vogtei auf, wird dafür aber mit 24 Mark Geldlehn für die Vogtei der Bischofsgüter und 40 Mark für die Vogtei der Kapitelsgüter begabt. Er soll den vom Bischof zu wählenden Untervogt belehnen und im Notfall auch selbst auf Aufforderung erscheinen. Für die Geldlehn erhält der Graf jetzt die Lehn des Wigbold von Meteler und die Matalaner-Vogtei.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view
Loading...