Staatspapiere. Ersatz des Verlustes durch die auf verloste und konvertierte Staatsschuldscheine usw. überhobenen und eingebüßten Zinsen und Prämien. Nachträgliche Realisierung wertlos gewordener Zinskupons. Ab Nr 3348: Nachträgliche Einlösung wertlos gewordener Zinsscheine. Gesuche um Erstattung des Zinsverlustes für wertlose und konvertierte Staatsschuldscheine, Bd. 2