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Vorschriften über das Verhalten der Behörden bei den Reisen Ihrer Majestät und von Prinzen und Prinzessinnen des kgl. Hauses, dann auswärtiger allerhöchster Herrschaften
Vorschriften über das Verhalten der Behörden bei den Reisen Ihrer Majestät und von Prinzen und Prinzessinnen des kgl. Hauses, dann auswärtiger allerhöchster Herrschaften
Regierung von Schwaben (Nr. 10004-20067) >> Einleitung >> 42 Angehörige des kgl. Hauses und auswärtige höchste Persönlichkeiten: Feierlichkeiten, Beflaggung, Reisen, Nationale Gedenktage