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Erlaubnis für Fürstabt Roman und seine Mönche zum Lesen verbotener Bücher (mit Ausnahmen) und zur Absolution von Häretikern auf fünf Jahre. s. Urk. 6538; [Überlieferung: Ausfertigung]
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Erlaubnis für Fürstabt Roman und seine Mönche zum Lesen verbotener Bücher (mit Ausnahmen) und zur Absolution von Häretikern auf fünf Jahre. s. Urk. 6538; [Überlieferung: Ausfertigung]