Werden.-Gordt zu Overbeck bekundet, dass Abt Theodor ihn nach dem Tod des Abts Cölestin wiederum mit dem Lehngut Oberbeck im Kirchspiel Kettwig in der Bauerschaft Ickten zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Lic. iur. Johann Franz Contzen und Johann Heinrich Nessel, Prokurators des Landgerichts Werden. - Or., Papier, Unterschrift des J.H. Nessel neben dem Merkzeichen des schreibunkundigen Ausstellers

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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