Werden.-Dietrich Körstgen reversiert über die folgende inserierte Lehnsurkunde vom gleichen Tag: Werden.-Abt Anselm belehnt nach dem Tod seines Vorgängers Benedikt und des Gerhard in der Mühlen den Dietrich Körstgen, den ältesten Sohn des Jacob Körstgen, zu Mann lehenrecht mit dem Diepenbrockshof, vormals Backhausgut genannt, etwa 23 Morgen Land umfassend und im Fürstentum Moers im Kirchspiel (Hoch-)Emmerich im Emmericherfeld gelegen. Jacob Körstgen war zusammen mit Gerhard in der Mühlen damit belehnt. Der Belehnte hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns- Lehnmannen Georg Heinrich Vorrath, Rats und Sekretärs, und Philipp Jacob Bernardi, Appellations-Kommissars und Gerichtsschreibers des Abts. Der Abt unterschreibt und läßt sein großes Siegel anhängen. - Or., Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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