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Reversal des Franz Joseph Graf von Plettenberg und Wittem, kurkölnischer Erbkämmerer und Erbmarschall des Hochstifts Münster, vom 9. Mai 1738, in dem er seine Lehntreue dafür bezeugt, dass nach Absterben seines Vaters Ferdinand von Plettenberg ihm Benedikt von Geismar, Abt des Klosters Werden und Helmstedt, den Hof und das Haus zu Nordkirchen mit allem Zubehör als neuen Gewinn überlassen habe. Es folgt das Transsumpt des Lehnbriefs vom 9. Mai 1738, aus welchem hervorgeht, dass der Hof zu Nordkirchen samt Zubehör und Gütern laut einem Brief vom 9. Oktober 1561 mit Erlegung von 50 Goldgulden vom Abt zu Werden gewonnen und empfangen werden kann, und dass nach dem Tode des Ferdinand von Plettenberg dessen Sohn Franz Joseph gegen Zahlung von 50 Goldgulden den Hof zu Nordkirchen als erbliches Lehen innehaben darf. Der Reversalbrief wird von Dr. jur. Johann Bernhard Strickling, Richter zu Nordkirchen und Gograf zum Davensberg, bestätigt. Siegelankündigung des Ausstellers und Unterschriftsankündigung des Mandatars

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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