Abzug der Beiträge von den Besoldungen und Pensionen der Offiziere und Beamten zur Pensionswitwenkasse. Witwen- und Waisengeldbeiträge bei der Veranlagung zur Klassen- und Einkommensteuer. § 30 Abs. 3 des Gesetzes vom 1.5.1851, 25.5.1873

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