Papst Cölestin [II.] nimmt die Klosterkirche Mariä Himmelfahrt in Indersdorf in seinen Schutz, bestätigt Propst Richard und den Chorherren sowie deren Nachfolgern ihre gegenwärtigen und zukünftigen Besitzungen, gewährt ihnen das Begräbnisrecht und die Freiheit, Kirchen zu weihen sowie Ordinationen von Klerikern von dem Bischof der Diözese [Freising] in besonderen Fällen zu übernehmen und von jedem beliebigen Bischof vornehmen zu lassen. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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