Zollbefreiung auf Grund der Zollbegünstigungsliste wird ab 1. Juli 1951 nur noch gewährt bei der Einfuhr von Roggen, Weizen und Spelz, Kautschuk, Guttapercha und Balata, roh oder gereinigt, Kautschukmilch (Tarif Nummer 1, 2 und 98)

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