Vergleich zwischen Floris Graf van Culemborg, Herr zu Pallandt, Wittem und Weerd, als Inhaber des münsterischen Lehnhauses Weerd einerseits und den Erbgenahmen und Interessent der Lyderer und Musener Marke andererseits über die Beilegung von Streitigkeiten bezüglich des Brocklands unter Vermittlung des Kurfürsten Ernst von Bayern als Bischof von Münster, indem beide streitende Parteien über ihre Drosten Kautionen und Versicherungen abgaben. Daher sollen Johann und dessen Bruder Floris Boxtert und deren Hausfrauen den Prozess einstellen und die beiderseitigen Drosten nichts mehr im Prozess unternehmen. Ausgehandelt wurde der Vergleich von Seiten des Stifts Münster durch den Domküster Johann von Velen zu Münster, dem Dombursar Engelbert von Brabeck, Bertram von Loe zur Horst, Dr. jur. Anthon Wiedenfeldt, Heidenreich Droste zu Vischering, Dietrich Torck zu Asbeck, Lic. Henrich Wittfeldt, Bernhard Meyeren (Ratsverwandter der Stadt Münster), von Seiten des Grafen van Culemborg neben ihm selbst durch Graf Hermann zu dem Berghe, Graf Hermann von Holstein-Schaumburg sowie Dietrich von Bronckhorst-Batenberg. Siegelankündigung des Ausstellers