Abt Ulrich von St. Emmeram bekundet, dass er mit Zustimmung seines Obleiers Wolfhard Strauss dem Martin von Barbing das Baurecht an zwei Huben in Barbing, die zur Oblei des Klosters gehören, für neun Pfund Pfennige gegen die damit verbundenen Dienste und Abgaben an die Oblei verkauft hat (siehe den Revers Nr. 1230). S=A