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Vor dem Notar Fredericus de Wulfften, münsterschem Kleriker und Notar der bischöflichen Kurie, macht Bruder Johan van Thunen zu Bentlage "in dem Gasthuse by der porten" sein Testament. Von seinen Eltern hat er nichts empfangen, denn sein Bruder Herman hat das elterliche Haus und Garten verkauft, von seinem Anteil von 9 Gulden hat er nur 2 erhalten, den Rest seinem Bruder belassen, diesem hat er auch etliches geliehen und belassen. Für Kost und Kleider, die er sein Leben lang zu Bentlage "vor eynen genochliken penninck" gekauft habe, dankt er Prior und Konvent. Er hat nur ein "cleyn decke beddeken" mitgebracht, das er den Armen "in der porten" zu Bentlage gibt. Zuvor hat er bereits testamentarisch "na blodes bewantnisse" als "genoechlike affsone" seinem Bruder Herman und seinen Schwestern Grete zur Vorstennouwen, Taleken zu Munster und Hilleken zu Groninge je 5 Mark bezahlt. Seinen beiden "unechten" Söhnen Johan und Hermen hat er je 30 Goldgulden bezahlt, seiner unechten Tochter Mette, die Clawes van Rebbeke zum Mann hat, hat er sein Haus zu Quakenbrugge gegeben mit "husgerade und koyen, roggen und speck" und 2 Gärten. Seinem Bruder Hinrick, der in seiner Jugend als Schäfer nach Sachsen zog und von dem er 40 oder 50 Jahre nichts gehört hat, gibt er, wenn er noch am Leben ist, 1 Hornsgulden, zu holen von einem genügend beglaubigten Boten. Hat er "echte" Kinder, so erhalten diese den Hornsgulden; dieser Gulden ist von der für die Instandhaltung der Kreuze bestimmten Rente zu nehmen. Außerdem besitzt er nur noch 1 "Ryder"-Gulden und 3 oder 4 Schillinge. Cordes Hinrick zu Rene würde ihm von einer jährliche Rente von 1/2 Gulden kommende Ostern 1 Emder Gulden schuldig. Diese Rente bestimmt er zur Instandhaltung der Kreuze zwischen Bentlage und Naekamp, die er aufgerichtet hat, Prior und Konvent sollen sich darum kümmern; den 1/2 Gulden jährlicher Rente von Merten Kremer zu Rene gibt er zu behuf der dortigen Armen. Zeugen: Berndt Kerstiens, Vikar zu Rene, Johan van Langen, Geschworene des Hofes zu Münster, Johan van Wysschel, Bürger zu Rene. Notarielle Unterschrift. 2 Uhr nachmittags

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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