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Reversal des Gerhard Morrien zu Nordkirchen, Erbmarschall des Stifts Münster, in dem er seine Lehnstreue bezeugt, dass Hermann von Holte, Abt der Klöster Werden und Helmstedt, ihn in Mannesstatt mit dem Hof zu Nordkirchen nebst allem Zubehör, Gerechtigkeiten und Gütern laut einem Rezess vom 5. März 1560 gegen Zahlung einer jährlichen Erbpacht in Höhe von 50 Goldgulden belehnt habe. Es folgt das Transsumpt der Lehnsurkunde vom 9. Oktober 1561. Zeugen: Henrich Knippinck zum Grimberg und Diederich Grollen zum Cloister. Siegelankündigung des Ausstellers und der Zeugen

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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