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Reversal des Hermann Ketteler zu Assen und Sythen, in dem er seine Lehnstreue dafür bezeugt, dass Heinrich Duden, Abt der Klöster Werden und Helmstedt, ihn nach einer am 22. März 1596 aufgerichteten Zession und Transportation aller Gerechtigkeiten, die Gertrud Ketteler, geborene von Merveldt, Frau zu Sythen, am Adinckhof zu Werne hatte, zu gewissen Konditionen mit diesem Abdinckhof zu Werne, gelegen im Stift Münster, inklusive zugehöriger Leute und Zubehör zur Halbscheid und mit einem Leibe zu Pachtlehnrechte belehnt habe. Es folgt das Transsumpt der Lehnurkunde. Der Lehnbrief wird durch den gleichnamigen Sohn des Ausstellers, Hermann Ketteler der Jüngere, als Bevollmächtiger entgegengenommen, der auch den Lehneid schwört. Siegelankündigung des Ausstellers. am freytage negst nach dem Heiligenn Pfinxten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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