Der bischoflich speyrische Hofgerichtsrat Haub als Bevollmächtigter des Klosters Frauenalb und Augustin Diehler, bisheriger Schaffner des Klosters Frauenalb zu Untergrombach, vereinbaren, dass die frauenalbische Schaffnei zu Untergrombach aufgehoben wird, Diehler aber gegen eine Vergütung von jährlich 25 Gulden den Einzug der frauenalbischen Geld- und Naturalzinse zu Unter- und Obergrombach sowie zu Ubstadt und deren Einlieferung an die Amtskellerei Ersingen weiterhin besorgt.