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Graf Everwin von Bentheim (Benthem), Herr zu Steinfurt (Stenvorde), bekundet, daß sein Herr, Bischof Heinrich von Münster, ihm zur Beilegung des Streits darüber, ob der Hof Bisscoping zu Emsdetten (Detten) Eigengut des Stifts oder von diesem lehnrühriges Erblehen der Herrschaft Steinfurt ist, mit Rat der beiderseitigen Freunde den genannten Hof auf ihrer beider Lebenszeit überlassen hat, unbeschadet allerdings der Rechte beider Seiten daran. Zeugen die Freunde beider Seiten: wie in den Urkunden vom selben Tag. Siegelankündigung des Grafen. feria sexta post omnium sanctorum

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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