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Gemeindeeinteilungen (Teilungen und Eingliederungen), OA Gerabronn
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 175 Kreisregierung Ellwangen
Kreisregierung Ellwangen >> 11. Gemeinden >> 11.3 Gemeindeverfassung, -einteilung und -bezirk >> 11.3.2 Gemeindeeinteilungen und - bezirke
1823-1878
Enthält: Vollziehung des Art. 7 des Bürgerrechtsgesetzes von 1832 in den zusammengesetzten Gemeinden Gaggstadt, Lendsiedel, Obersteinach und Ruppertshofen, Qu. 1-9, (1828) 1831-1837; Beschwerde des Gemeinderats zu Riedbach gegen die Zuteilung des bisher mit der Gemeinde Bartenstein verbundenen Weilers Klopfhof, Trennung der Parzelle Maisenhof und des Weilers Klopfhof samt mehreren Grundstücken von Riedbach und deren Zuteilung zum Gemeindeverband Bartenstein, Qu. 1-43, 1831-1853; Bildung der neuen Gemeinde Beimbach aus den Parzellen Beimbach, Heroldhausen, Kleinbrettheim, Lenkerstetten und Werdeck, Qu. 1-15, 1849-1850; Streit zwischen der Teilgemeinde Raboldshausen, Gemeindebezirk Billingsbach, und der Gemeinde Wittenweiler wegen der Markung des verödeten Weilers Lampertsweiler sowie Zuteilung dieses Weilers an die Gemeinde Wittenweiler, Entrichtung der Amts- und Kommunumlagen durch die Besitzer des verödeten Weilers Lampertsweiler, Qu. 1-24, 1825-1832; Gesuch der Teilgemeinde Lentersweiler, Gemeindebezirk Wittenweiler, um Trennung vom bisherigen Gemeindeverband und Zuteilung zum Gemeindeverband Billingsbach, Fortbestand bzw. Auflösung der Gemeinde Wittenweiler, Qu. 1-5, 1877-1878; Trennung der Weiler Hetzelhof und Weckelweiler vom Gemeindeverband Gaggstatt und deren Zuteilung zur Gemeinde Lendsiedel, Qu. 1-19, 1839, 1849-1851; Stabsausgleichung des vormaligen Gemeindeverbands Gerabronn, 1 Bü., 1828-1830; Vereinigung der Parzellen Michelbach an der Heide, Binselberg, Kupferhof, Liebesdorf, Rechenhausen und Seibotenberg zur selbständigen Gemeinde Michelbach an der Heide, Qu. 1-42, 1823-1829, 1849-1850.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.