Das Kloster Allerheiligen belehnt die Eheleute Michael und Magdalena Ell mit des Klosters Meierhof zu Unterachern zu einem rechten Erblehen gegen einen Jahreszins von 12 Viertel Korn, 12 Viertel Fesen, 2 Viertel Gerste, 2 Viertel Hafer, 3 Sester Erbsen, 6 Gulden Mattenzins, 2 Hennen, 6 Erntehühner, 20 Eier und 13 Pfund Spinnhanf, unter Verpflichtung zur Zahlung des Todfalles mit 10 Gulden und zur Leistung von 2 Fronfuhren jährlich.