Der bischöfliche Richter Johann Drehus zu Beckum bekundet, daß Cord Keteler allen Ansprüchen auf die in den beiden vorigen Nummern verkauften Wertobjekte entsagt und für den Verkauf Bürgschaft geleistet habe. Zeugen: Hermann Kote, Bernhard Holthus, Gerhard Wilthus, Bürger zu Beckum.