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Kurfürst Ferdinand von Bayern als Bischof von Münster belehnt in Dienstmannstatt Caspar Ledebur zu Dinklage mit der Kirche zu Dinklage und dem zur Kirche gehörenden Erbe zu Kone, ihren Teil in der Oldenburg zu Dinklage und ihrer dortigen Wohnung mit dem Land, Kempen, Wiesen, Gärten, Bröken, mit dem Tepen Kampe zum Witten Sande mit der vorgeschriebenen Burg und ihrer Wohnung, altem und neuem Zubehör und Gerechtigkeit, mit ihrem Teil der Freiheit im Dorf Dinklage mit zwei Höfen zu Bunne, mit dem Windmühlenberge. Der Lehnbrief wird dem bevollmächtigten fürstlich-münsterischen Hofgerichtsprokurator Henrich Schroder ausgehändigt, der auch den Lehneid leistet. Zeugen: Lic. Heinrich Modersohn und Lic. Bernhard Brümmer. Siegelankündigung des Ausstellers und Unterschrift des Zeugen Henrich Wettendorf

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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