Das Freiburger Gericht verurteilt Elsbeth Fischer dazu, den von ihr bestrittenen Zins von 1 Pfund Pfennigen von genannten Gütern zu Kirchzarten an Hans Hertli, Konventsbruder zu Oberried, und seine Mitkläger Walter Blemkli und Hans und Neßli Türinger weiter zu zahlen.