Heinrich von Monekhusen (v. Münchhausen) erkennt für sich, seine Ehefrau Hildegund und seine Söhne und Erben des Bischofs von Minden Wiederkaufsrecht über den ihm für 80 Mark brem. verpfändeten Wichgrafenhof in Minden an.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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