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Landgericht ä.O. Straubing (Bestand)
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Staatsarchiv Landshut (Archivtektonik) >> Archivtektonik des Staatsarchivs Landshut >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 1.) Inneres >> Allgemeine Innere Verwaltung >> Unterbehörden >> Landgerichte älterer Ordnung (1802-1862)
1802 - 1862
Vorwort: Die Landgerichte älterer Ordnung (so benannt zur Unterscheidung zu den heute existierenden Justizstellen) entstanden im Rahmen der Montgelas´schen Verwaltungsreform nach der Verordnung vom 24.03.1802 im Lauf des Jahres 1803. Sie lösten die früheren Land- bzw. Pfleggerichte ab, deren Sprengel sie nur zum Teil übernahmen, da jetzt möglichst gleich große Behördensprengel entstehen sollten. Ihrer Aufgabe nach waren sie jedoch nach wie vor sowohl erstinstanzliche Gerichte als auch untere Verwaltungsbehörde. Neben ihnen bestanden bis 1848 noch die adeligen Hofmarken bzw. (ab 1808) Patrimonialgerichte, die gleichfalls Verwaltungs- und Jurisdiktionskompetenzen besaßen. Das Landgericht ä.O. Straubing entstand 1803 in der Nachfolge des Pfleggerichts Straubing und umfasste folgende Gebiete: Agedorf, Aholfing, Aiterhofen, Alburg, Amselfing, Atting, Dürnhart, Eschlbach, Feldkirchen, Geltolfing, Grafling, Hailing, Hankofen, Hornstorf, Irlbach, Ittling, Kagers, Kirchroth, Kößnach, Leiblfing, Metting, Mitterharthausen, Münster, Niederharthausen, Niedermotzing, Niederschneiding, Oberharthausen, Obermotzing, Oberpiebing, Oberschneiding, Obersunzing, Oberzeitldorn, Paitzkofen, Parkstetten, Perkam, Pittrich, Pönning, Rain, Reibersdorf, Reißing, Riedling, Salching, Schambach, Schwimmbach, Steinach, Straßkirchen, Unterzeitldorn, Wolferkofen, Zeitldorn. Ab 1862 wurde das gesamte Gebiet des Landgerichts Teil des neuen Bezirksamts Straubing. Der Justizbereich wurde dem sog. Landgericht mittlerer Ordnung Straubing zugeteilt und 1879 in ein Amtsgericht umgewandelt. Dir Briefprotokolle aller Landgerichte ä.O. bilden einen Selekt mit einheitlicher Nummernserie und sind unter Rep. 228/0 zu finden. Der Bestand wurde in der Masse aus der Provenienzbereinigung des BezA/LRA Griesbach (Rep. 164/17 gebildet und in Faust eingegeben.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.