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Das Gericht zu Oppenau entscheidet die Streitsache zwischen dem Kloster Allerheiligen einerseits und Andres Gosse von Renchen, als Vogt der Kinder des verstorbenen Gossen Rüfen andererseits, wegen der liegenden Güter des Betschlin Heusel zu Elisweier, die beiden Parteien verpfändet, aber von dem Kloster wegen verfallener Zinsen eingezogen worden waren, dahin, dass das Kloster entweder Gossen Rüfens Kinder bezüglich ihrer Kapitalforderung von einem Pfund und ihrer ausstehenden Zinsen befriedigen oder denselben die strittigen Güter überlassen soll, unter Vorbehalt der dem Kloster zuständigen Bodenzinse.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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