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Reversal des Grafen Carl Friedrich von Bentheim-Tecklenburg-Steinfurt und Limburg vom 6. Juni 1749 über einen transsumierten Lehnbrief des Kurfürsten Clemens August von Bayern als Bischof von Münster vom 14. September 1748, in welchem der Kurfürst den Grafen Friedrich Carl von Bentheim mit dem Gogericht zu Büren und Nordhorn mit allem Zubehör sowie mit dem Zehnten zu Lamberts (?), belegen auf dem Rheinerberg und zu Neuenkirchen, belehnt habe. Die Lehnsurkunde wird dem bevollmächtigten gräflich-bentheimischen Hofrat Hermann Friedrich von Beesten ausgehändigt. Als Zeugen werden Bernhard Anton Homeier und Johann Franz Detten, Lehnkammerkommissare und Hofräte, aufgeführt. Es folgt die Siegelankündigung der fürstlich-münsterischen Lehenkanzlei und Unterschriftsankündigung des Landesherrn. Siegel- und Unterschriftsankündigung des Ausstellers

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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