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Andreas Heinz, Schultheiß, und die Bürger Wendel Fürderer und Hans Mantel zu Au reversieren gegenüber Äbtissin Barbara Vehus und dem Konvent zu Lichtenthal wegen des Hofguts des Klosters Lichtenthal zu Au, das ihnen gegen einen jährlichen Zins in Höhe von 7 Maltern Weizen und 9 Maltern Hafer zu Erblehen verliehen wurde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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