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Kurfürst Maximilian Franz von Österreich als Bischof von Münster belehnt den fürstlich-münsterischen Kämmerer Ernst Hermann von Delwig mit dem vom Freiherrn von Droste, Erbdroste, angekauften Burglehn zu Nienborg, die der vorherige Bischof von Münster dem Ernst Hermann von Delwig bereits zu Lehen gegeben hatte. Der Lehnbrief wird an den bevollmächtigten Kanzleiagenten Gerhard Henrich Uhrwecker ausgehändigt. Zeugen: Dietherich Ferdinand Gröninger, Michael Anton von Tenspolde und Mathias Sprickmann, alle der Rechten Doktoren. Siegelankündigung der fürstlich-münsterischen Lehenkammer und Unterschriftsankündigung des Landesherrn

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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