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Bischof Otto von Münster befreit mit Zustimmung von Domdekan und -kapitel das Gut Dovenynch samt Zubehör, gelegen im Kirchspiel Dülmen (Dulmene) zwischen Dülmen und Vysbeke, das Hermann von Merveldt (Mervelde), Bernds Sohn, von Bischof und Stift zu Mannlehen hatte, vom Lehensverband. Dafür hat Hermann Bischof und Stift sein Eigengut Konyngeshove samt Zubehör im Kirchspiel Darup (Dodorpe) aufgetragen und Währschaft dafür gelobt. Mit diesem Gut belehnt ihn der Bischof nun wiederum als rechtes Mannlehen. Ankündigung der Siegel des Ausstellers und des Domdekans und -kapitels. die beate Gertrudis virginis

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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