Am 05. Januar 1764 befiehlt der Bischof v. Paderborn, zu berichten über die Einkünfte aus Weinkäufen, Auffahrten, Sterbfällen sowie über den Zustand der Besitzungen, die diese Abgaben zu entrichten haben, z.B. über deren Finanzen, Zahl der Kinder etc. - Dementsprechend liegen vor: 1) einschlägige Protokolle der Hofkammer, die aber auch über Einnahmen aus Freilassungen und über Zustimmungen Heiraten Auskunft geben; 2) Akten, die die Protokolle erläutern, die über deshalb angestellte Untersuchungen sich äußern. Auskunft wird gegeben über Besitzungen in folgenden Ortschaften, Bauerschaften resp. Ämtern: