Gödert von Meschede und seine Söhne Dietrich, Gerd und Lippoldt verkaufen dem Diederich Schaeden von Hüsten und seiner Frau Stynen ihre gesamten Güter zu Berghausen (Berckhusen) und Immenhausen (Immelhusen) und dazu ihre Eigenhörigen Hans Kute mit seinen Söhnen Gockel und Hans, wohnhaft zu Berghausen, Hermann Hane zu Berghausen, Henneke Renner von Immenhausen und Heyneman von Immenhausen mit allen Frauen und Kindern sowie aller Bede, Diensten und Rechten, die sie dort haben. Die Verkäufer lassen die Güter auf und versprechen Währschaft. Sie behalten das Recht, die Güter jährlich zu Petri Stuhlfeier mit 100 schweren oberländischen rheinischen Gulden zurückzukaufen. Da die Güter vom Propst zu Meschede zu Lehen gehen, bitten die Verkäufer den Propst, die Käufer damit zu belehnen. Siegelankündigung der Verkäufer und des Propstes Arnold von Berninghusen. Gegeben 1462 Mai 19 (des Gudenstages na dem Sondage Cantate)