Gerd Swartewolt d.Ä. bekundet, daß sein Herr, Bischof Heidenrich von Münster, ihm die Hundehove im Kirchspiel und in der Mark zu Haselünne (Hazelunne) samt Zubehör, die er bisher von Bischof und Stift zu Dienstmannenrecht hatte, als Eigentum übertragen hat. Dafür hat Gerd Bischof und Stift sein Eigengut Bruninchus zu Richtlinghen im Kirchspiel Meppen, Bauerschaft Richtlinghen, samt Zubehör übergeben; er erhält es zu Dienstmannenrecht zurück. Von diesem Gut hat er alljährlich zu Martini - wie zuvor von der Hundehove - 30 Scheffel schwarzen Hafer zu entrichten. Er verspricht Währschaft und kündigt sein Siegel an. feria quinta proxima post festum decollacionis beati Johannis baptiste