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Erhart und Andreas Kobelin reversieren Priorin und Konvent der Klause zu Oberdorf über die Belehnung mit einem Acker und genannten Reben zu Oberdorf und auf dem Frenzenspringe gegen einen jährlichen Erblehenzins von 8 Schillingen Pfennigen und den dritten Ohm Weins.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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