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Verkauf des Amts und Zehnten zu Snathorst an das Mindener Kapitel durch die von Groperdorp, welche sie in Pfandbesitz gehabt hatten. Insgesamt folgendermaßen zu ersetzen: Revers des Cord und Hardeke von Gropendorp (v. Grapendorf), Vater und Sohn, über ein ihnen durch das Domkapitel Minden gewährtes Darlehen von 400 Gulden rhein. gegen Verpfändung des ihnen selbst als Pfandschaft gegen 450 Gulden rhein. von dem verstorbenen Bischof Albert verschriebenen Amtes sowie des Zehnten zu Snathorst (Schnathorst, Amt Reineberg) nach Übergabe der älteren - bischöflichen - Pfandverschreibung (s.o. Nr. 316) mit dem Recht der jährlichen Kündigung bzw. Rückzahlung der Anleihe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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