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Der Ritter Dietrich Sobbe bekundet, daß Bischof Ludwig von Münster ihm das Haus (domus) Wernynch im Kirchspiel Geesteren (Gesteren), das Haus des Albert to den Tybrinke im Kirchspiel Neede (Nedhe) und das Haus des Gerhard to Belterinc im Kirchspiel Groenlo (Grollo) zu echtem Lehen (feodum homagium) gegeben hat unter der Bedingung des Rückkaufs für 100 Mark münsterischer Pfennige. Dietrich verspricht nunmehr, dem Bischof die Güter nach Zahlung der genannten Summe zurückzuerstatten, zu der er dann 30 Mark an eigenem Geld hinzufügen wird, um dafür echtes Allod (verum allodium) zu erwerben, das er sodann vom Bischof und seiner Kirche zu Lehen nehmen wird. Siegelankündigung Dietrichs. in crastino nativitatis beati Johannis baptiste

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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