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Schultheiß und Zwölfer des Gerichts Durbach in der Herrschaft Staufenberg bekennen, dass das Kloster Allerheiligen und Johann Karl Grünlinger, Amtmann, und Ernst Heinrich Küffer, ihnen gestattet haben, von ihren in der Herrschaft Staufenberg zu Wiedergrün und im Hespengrund liegenden, von allen Personal- und Reallasten befreiten Schlößlein, Maier- und Rebhöfen zu Wiedergrün und Hespengrund eine außerordentliche jährliche Kriegssteuer von 4 Gulden für jeden der vier freien Bauern bis zur Wiederherstellung des Friedens zu erheben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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