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Kurfürst Ferdinand von Bayern als Bischof von Münster belehnt in Dienstmannstatt Dietrich Johann Wilhelm und Caspar Ledeburg zu Dinklage mit der Kirche zu Dinklage und dem zu dieser Kirche gehörenden Erbe zu Höne, ihren Teil in der Oldenborch zu Dinklage nebst zugehöriger Wohnung, Ländereien, Kempen, Wischen, Gärten, Broken, mit dem Claßenkamp zum Wittensande, mit der vorgeschriebenen Burg und ihrer Wohnung sowie altem und neuem Zubehör und Gerechtigkeiten binnen und außerhalb des Dorfes Dinklage, ferner mit zwei Höfen zu Bueme (?) mit der Windmühle, alles Güter, die deren Vater Caspar Ledeburg zuvor als Lehen innehatte. Der Lehnbrief wird dem Bevollmächtigten Henrich Sternemann ausgehändigt. Zeugen: Lic. Everwin Droste und Adolf von der Marck. Siegelankündigung des Ausstellers

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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