Namens des Markgrafen Ludwig Wilhelm von Baden-Baden eröffnet die markgräfliche Kanzlei zu Baden(-Baden) dem Kloster Lichtenthal, dass die von diesem erbetene Befreiung des Obermüller'schen Hauses zu Ettlingen nur unter der Bedingung bewilligt wird, dass das Kloster ein anderes, ihm gehöriges Haus abtritt.