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Bischof Heinrich von Paderborn gibt dem Bischof Dietrich von Osnabrück einen Revers dahin, daß dieser ebensoviel Anrecht wie das Stift Paderborn auf die Geldsumme habe, für die dem Bischof Poto von Münster das Schloß Rheda verpfändet ist.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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