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Ritter Goswin (Goesswin) und Rotger v. Kettler (Keteler), Brüder, geben bekannt, daß sie für ihr Haus und ihre Burg zu Assen einen Burgfrieden errichtet haben, der binnen Tor und Graben gelten soll. Keiner der Brüder soll Gut der Burg allein verkaufen. Bei Verkäufen soll jeweils der andere Bruder ein Jahr lang das Vorkaufsrecht haben. Keiner soll die Knechte des anderen abziehen. Bei Streit sollen zuerst zwei, dann vier Freunde sofort eine Einigung versuchen. Brecher des Friedens sollen nach Gnade oder Recht geurteilt werden. Siegelankündigung Goswins und Rotgers. Siegelbitte an Johann v. Hatzfeld zu Wildenburg (Haitzfelt), Ritter und an Heinrich v. Ense (Hinrich van Ensse), Domherr zu Paderborn. Ausf., Pgt., deutsch; vier angehängte Siegel, 1 und 4 beschädigt, 2 und 3 ab.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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