Obrech Schwartz von Sinzenhofen bekennt, dass ihm die Klausnerinnen zu Oberdorf ihren Hof zu Sinzenhofen zu Erblehen verliehen haben, gegen einen Erblehenzins von 18 Viertel Korn und gegen Lieferung von 50 Bündel Stroh und 300 Schauben (Roggenstegbündel) und gegen die Verpflichtung jährlich 2 Sester Hirsesamen auf des Klosters Ackern auszusäen.